Versuch des Erwerbs einer Doppelhaushälfte
Hier finden Sie kleine Anekdoten aus unserem Leben, deren Lektüre Sie
vor ähnlichen Erlebnissen schützen kann. Anregungen sind immer gerne
willkommen.
Versuch
des Hauserwerbs
von einem Bauunternehmen über einen Makler
Den ersten Versuch ein Eigenheim zu erwerben hatten wir bereits im Jahr 2002/2003
mit folgenden Beteiligten vorgenommen:
- ein
Bauunternehmen namens DALMA Hoch- und Tiefbau GmbH (HRB 11236, AG OF) aus
60314 Frankfurt, Franziusstr. 6, für die ein Geschäftsführer namens Miroslav
Crnoja aus Bad Homburg v.d.H. tätig war bzw. operativ ein Bevollmächtigter
namens Ante Mandaric.
Am 11. November 2004 hat das Amtsgericht Offenbach über das Vermögen der DALMA
Hoch- und Tiefbau GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet.
- ein
Immobilien-Makler namens Klaus Brandt bzw. Klaus J. Brandt bzw. Klaus-Jürgen
Brandt, der in einer Firma namens Alpha Immobilien GmbH, Im Buhles 5, 61479
Glashütten (HRB 5833) tätig war, für die eine Frau Inge Brandt aus Glashütten,
Am Weiherfeld 12, als Geschäftsführerin eingetragen war.
Alpha
Immobilien GmbH hat Insolvenz angemeldet, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
wurde mangels Masse lt. Beschluss des Amtsgerichtes Königstein im Taunus (Az.
90 IN 73/04) vom 3. Februar 2005 abgelehnt und die Gesellschaft am 26. Juli
2005 von Amts wegen gelöscht.
Im
Frühjahr 2006 ist Frau Inge Brandt als Geschäftsführerin der
Firma Alpha Immobilien GmbH durch das Amtsgericht Königstein im Taunus
wegen Vergehen gegen das GmbH-Gesetz zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt
worden.
- ein
Notar namens Hans-Helmut Rodenburg aus dem Notariat Hermann Kreie & Hans-Helmut
Rodenburg aus 60316 Frankfurt, Schleiermacherstr. 10-12.
Gegen
den Notar Hans-Helmut Rodenburg haben wir eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht,
bei der am 16. August 2005 die Zeugenvernehmung am Landgericht Frankfurt am
Main stattfand.
Insgesamt entstand uns aus unserem ersten Versuch des Hauserwerbs ein beträchtlicher
Vermögensschaden. Wir haben insbesondere Maklerkosten bezahlt, für eine Leistung,
die nicht erbracht worden ist sowie Notargebühren, für ein komplexes Vertragswerk
bestehend aus Teilungserklärung (Urkundenrolle 413/2002) und Kaufvertrag (Urkundenrolle
414/2002).
Den Schaden haben wir bislang nicht zurückerstattet bekommen. Insofern kann
man bei solchen Geschäften offenbar nicht vorsichtig genug sein.